Grenzwerte auf der Grundlage „Spezifischer Absorptionsraten“ (SAR-Wert)
Die für den Mobilfunk errichteten Grenzwerte, die Menschen vor gesundheitlichen Gefahren schützen sollen, beruhen auf der Erkenntnis, dass die Energie hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung im menschlichen Körper in Wärme umgewandelt wird. Wenn ein bestimmtes Maß überschritten wird, ist dies für die menschliche Gesundheit nicht zuträglich.
Eine internationale Kommission, die ICNIRP (International Commision on Non –Ionizing Radiation Protection) hat als gesundheitliche Wirkungsschwelle für den Ganzkörperbereich eine SAR von 4,0 W/kg Körpergewicht angenommen, was ungefähr dem Anstieg der Körpertemperatur um 1 Grad Celsius innerhalb von 30 Minuten entspricht. Unterhalb dieser Wirkungsschwelle gibt es nach Überzeugung der ICNIRP keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Um jedoch auf der sicheren Seite zu sein, hat die ICNIRP aus der angenommenen Wirkungsschwelle einen Basiswert für die Allgemeinbevölkerung angeleitet, der ein Fünfzigstel der Wirkungsschwelle, also 0,08 W/kg beträgt. Damit sind nach Überzeugung der ICNIRP auch Personengruppen wie Kranke, Schwangere, Kinder und Alte, die auf eine besondere Rücksichtnahme angewiesen sind, hinreichend geschützt.
Der Ganzkörper-SAR steht die Teilkörper-SAR gegenüber, die von Bedeutung ist, wenn hochfrequente Elektromagnetische Felder - wie beim mobilen Telefonieren aus dem Nahfeld - lokal auf den Körper einwirken. Beim Teilkörper-SAR-Grenzwert von 2,0 W/kg, der über 10 Gramm Gewebe gemittelt ist, wurde wiederum ein Sicherheitsfaktor von 50 berücksichtigt.
Verstecken hinter SAR-Grenzwerten
Spätestens seit dem Jahr 1998, als die Grenzwerte der ICNIRP für die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern von der Politik übernommen wurden, versteckt sich die Industrie bei jeder auflodernden Kritik beim Mobilfunk hinter der Einhaltung dieser Grenzwerte. „Die Grenzwerte werden strikt eingehalten“, heißt es in nahezu allen Statements. Ein Hinweis, hinter den sich auch die Politik versteckt.
Die Wirklichkeit sieht anders aus und zeigt wieder einmal, wie die Verbraucher an der Nase herumgeführt werden. So führte der Leiter der europäischen Reflex-Studie, Pr. Dr.med. Franz Adlkofer aus: „Die 1998 erfolgte Festlegung der Grenzwerte durch die ICNIRP beruht auf der Annahme, dass es außer der längst bekannten Wärmewirkung von HF-EMF keine anderen für die Grenzwerte relevanten Wirkungen gibt.
Keine Berücksichtigung athermischer Effekte
Sogenannte athermische Wirkungen unterhalb der festgelegten Grenzwerte sind unberücksichtigt geblieben mit der Begründung, dass ihr Vorkommen nicht bewiesen ist. Schon 1998 war eine solche Annahme kaum noch zu rechtfertigen. In der Zwischenzeit haben aber zahlreiche neue Studien gezeigt, dass unterhalb des Grenzwertes, der für die Nutzung des Mobiltelefons von Bedeutung ist und für Kopf und Rumpf 2,0 W/kg beträgt, in isolierten menschlichen und tierischen Zellen biologische Wirkungen auftreten, die für die Entstehung von Krankheiten relevant sind.“
Professor Adlkofer spricht von einem Anachronismus geltender Grenzwerte und führt eine heftige Schlussfolgerung an, die uns alle zu denken geben sollte:“Bei dieser Sachlage wird der Verdacht zur Gewissheit, dass dieses Leugnen athermischer Wirkungen nur der Absicherung geltender Grenzwerte dient und dass der Verrat wissenschaftlicher wie politischer Verantwortung dabei billigend in Kauf genommen wird. Die Bevölkerung hat folglich keinen Anlass, dem Schutz durch gegenwärtige Grenzwerte zu vertrauen. Sie kann zwar sicher sein, dass die geltenden Grenzwerte tatsächlich nicht überschritten werden. Dies hat jedoch weder mit gesundheitspolitischer Vernunft noch mit Rücksichtnahme oder gar Menschenfreundlichkeit zu tun.“
Besondere Gefährdung von Kindern und Jugendlichen
Eine besondere Sorge des Wissenschaftlers und ehemaligem Leiter der Medizinischen Fakultät der Freien Universität Berlin, Franz Adlkofer, gilt den Kindern und Jugendlichen: „Aufgrund der anatomischen und physiologischen Verhältnisse ergibt sich aber, dass das Hirn von Kindern bei Nutzung des Mobiltelefons deutlich mehr Strahlungsenergie aufnimmt als dasjenige Erwachsener und dass die Strahlung bei Kindern noch dazu tiefer in das Gehirn eindringt. Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass die Strahlenabsorption bei gleicher Exposition im Gehirn von Kindern unter acht Jahren annähernd doppelt so hoch ist, wie bei Erwachsenen; im Knochenmark, von wo Leukämien ihren Ausgang nehmen, muss im Vergleich zu Etrwachsenen sogar von einer um den Faktor zehn und mehr erhöhten Absorptionsrate ausgegangen werden.“
Erschütternd auch sein Rückschluss, dass die ansteigende Leukämierate bei Kindern durch die verstärkte Absorption im Knochenmark parallel zur Ausbreitung von technologischen Anwendungen elektromagnetischer Felder zu beobachten sei…
Der Einsturz des „SAR-Grenzwert-Lügen-Gebäudes“ Welches ordentliche Gericht könnte die Anhörung all dieser Zeugen verweigern? Keine Versicherungsgesellschaft, ist bereit die Mobilfunkkonzerne zu versichern, denn der Einsturz des „Grenzwert-Lügen-Gebäudes“ ist unausweichlich! Quelle: Dr. med. Joachim Mutter: „Ist Mobilfunk unschädlich? Eine Stellungnahme“ Verein zum Schutz vor Elektrosmog: Broschüre „Die Fälscher“ |
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Das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) hat durch ein nun rechtskräftiges...
* Hinweis: Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir angehalten darauf hinzuweisen, daß die hier vorgestellte Technologie (ähnlich wie z.B. Homöopathie, Bioresonanz und Bereiche der Akupunktur) noch nicht mit der überwiegenden schulwissenschaftlichen Auffassung und Lehrmeinung übereinstimmt.